§ 1 Allgemeines
Liefergeschäfte werden
nur nach den nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen geschlossen. Diese
Liefer- und Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage aller Angebote.
Software-Lieferungen unterliegen überdies der separaten Lizenzvereinbarung über
die Nutzung von Software, die regelmäßig der von uns gelieferten Software
beiliegt. Auftragsbestätigungen, Liefervereinbarungen und Gegenbestätigungen der
Käuferin/des Käufers unter Hinweis auf ihre/seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen und
Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
Gesetzlich
vorgeschriebene Aufklärung über Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht:
Gemäß § 3 FernAbsG
sowie § 361a BGB (neu) hat der Käufer die Möglichkeit, jeden Vertragsabschluß im
Fernabsatz innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen.
Einschränkungen zum
Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht:
Gemäß § 3, Abs. 2.1
FernAbsG gilt dies nicht bei Fernabsatzverträgen »zur Lieferung von Waren, die
nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind [...]«
Gemäß § 3, Abs. 2.2
FernAbsG gilt dies ebenfalls nicht bei Fernabsatzverträgen »zur Lieferung [...]
von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt
worden sind, [...]«
§ 2 Preise
Alle in dieser WebSite
genannten Preise sind freibleibend. Wir behalten uns Irrtümer bei der Erstellung
der Angebotsseiten in dieser WebSite vor.
Der Versand von
Warenleistungen erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr der Bestellerin/des
Bestellers ab Werk. Wenn Liefer- und Bestelleranschrift nicht identisch sind,
wird von uns in der Regel die Bestellerin/der Besteller als RechungsempfängerIn
angesehen.
§ 3 Zahlungen
Die Bestellungen für
Software-Lieferungen aus dem Angebot dieser WebSite sind sofort Zug um Zug
zahlbar. Inlands-Bestellungen liefern wir daher nur gegen Banklastschrift,
Postnachnahme oder Vorkasse aus. Auslands-Bestellungen liefern wir nur gegen
Vorkasse aus. Schecks werden zahlungshalber angenommen. Nebenkosten des
Geldverkehrs trägt die Kundin/der Kunde. Es gilt der verlängerte
Eigentumsvorbehalt. – Schulen und Behörden werden auf Wunsch und gegen
schriftliche Bestellung mit Instituts-Briefkopf gegen offene Rechnung beliefert,
die binnen 10 Tagen ohne jeden Abzug beglichen werden muss.
Unsere
Software-Lieferungen sind nicht skontierbar.
Eine Zahlung ist an
dem Tag erbracht, an dem der Lieferer über den Gegenwert eines Zahlungsmittels
verfügen kann. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so werden neben dem
Rechnungsbetrag auch alle weiteren Forderungen des Lieferers sowie dem Lieferer
mit dem Zahlungsverkehr entstandene Kosten sofort fällig. Einer besonderen
Mahnung oder Fälligstellung bedarf es nicht.
Der Lieferer ist in
diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des tatsächlichen, für in Anspruch
genommenen Kredit zu zahlenden Bankzinssatzes, zumindest aber 5 % Zinsen über
dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen.
Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugschadens, der auch darin bestehen kann, dass der
Lieferer bankseitig turnusmäßig mit Zinssalden belastet wird und deshalb
anwachsende Kredite zu verzinsen hat, wird davon nicht berührt.
Wir können bei
Erstbestellung oder besonderer Geschäftsbeziehung Vorauskasse oder Nachnahme
verlangen.
Der Lieferer ist
berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden der Kundin/des Kunden
anzurechnen. Sind Kosten oder Zinsen entstanden, so ist der Lieferer berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptlieferung anzurechnen.
Letztlich kann der
Lieferer Schadenersatz verlangen. Hat der Lieferung seine Lieferung im Zeitpunkt
des Eintritts bzw. im Zeitpunkt des Bekanntwerdens der wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Bestellerin/des Bestellers noch
nicht erbracht, ist er berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis die
Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Dies gilt auch für
den Fall, dass unbefriedigende Vermögensverhältnisse der Bestellerin/des
Bestellers, die die Lieferung gefährden, bereits bei Vertragsabschluß vorliegen,
dem Lieferer aber erst nach Vertragsabschluß bekannt werden.
Der Lieferer ist
berechtigt, der Bestellerin/dem Besteller eine Frist von 14 Tagen zur Behebung
der durch diese Gründe eingetretenen Gefährdung des Vertragszweckes durch Zug um
Zug Lieferung oder durch Sicherheitsleistung zu setzen. Lässt
die Bestellerin/der Besteller die Frist fruchtlos verstreichen, kann der
Lieferer gleichfalls vom Vertrag zurücktreten oder aber Schadenersatz verlangen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit
der Bestellerin/dem Besteller entstandenen und künftig entstehenden Forderungen
Eigentum des Lieferers (Sicherungsgut). Die Bestellerin/der Besteller ist
deshalb nicht berechtigt, das Sicherungsgut zu verpfänden oder an Dritte zur
Sicherheit zu übereignen. Die Bestellerin/der Besteller hat das Sicherungsgut
gegen Feuer, Wasser, Vandalismus und Diebstahl auf ihre/seine Kosten zu
versichern, gelieferte Daten und Programme gegen Zugriff jedweder Art durch
Dritte zu schützen und auf Verlangen des Lieferers einen entsprechenden Nachweis
über die Sicherung zu erbringen.
Die gelieferten
Leistungen in Form von Programmen und Daten (nachfolgend Software genannt)
werden mit einfachem oder mehrfachem Nutzungsrecht vom Lieferer an die
Bestellerin/den Besteller veräußert. Die Bestellerin/der Besteller erwirbt weder
Urheberrecht noch Eigentum an der Software, nur am einfachen oder mehrfachen
Nutzungsrecht der Software. Näheres hierzu regelt die Lizenzvereinbarung zur
Nutzung von Software, die die Bestellerin/der Besteller spätestens mit Öffnung
der Software-Verpackung oder Akzeptanz einer Lieferung per E-Mail
stillschweigend akzeptiert. Diese stillschweigende Akzeptanz ist bei dem
hochflüchtigen Liefergut Software marktüblich und muss,
da sich prinzipiell keine Nachweise über das Nicht-Installieren oder
De-Installieren von Software erbringen lassen, so durchgeführt werden. Das
Akzeptieren oder sogar ausdrückliche Wünschen einer Lieferung per E-Mail ersetzt
hierbei prinzipiell die sog. Versiegelung der Software-Verpackung.
Der Lieferer ist bis
zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus Softwarelieferungen berechtigt,
das der Bestellerin/dem Besteller bei Lieferung der Software voraus gewährte
Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen. Nach vollständiger Bezahlung
der vorgenannten Forderungen bleibt der Lieferer bei Eintreten eines der im
folgenden aufgeführten Umstände berechtigt, der Bestellerin/dem Besteller das
Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen:
wenn dem Lieferer
bekannt wird, dass die Bestellerin/der Besteller das
ihr/ihm eingeräumte Nutzungsrecht an der Software missachtet
hat, indem er eigenmächtig Dritten ein kostenpflichtiges oder kostenloses
Nutzungsrecht an der Software gewährt hat,
wenn dem Lieferer
bekannt wird, dass die Bestellerin/der Besteller kopiergeschützte oder
serialisierte Software entsichert oder die Serialisierung geändert hat,
wenn der Lieferer
nachweisen kann, dass die Bestellerin/der Besteller das Nutzungsrecht oder die
Software selbst veräußert hat und selbst weiterhin das Nutzungsrecht an der
Software ausübt.
§ 5 Gewährleistung
Gewährleistung für
gelieferte Software ist in der Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Software
geregelt.
§ 6 Demo-Versionen von
Software, Verpackungen
Angeforderte, per Post
gelieferte und berechnete Demo-Versionen von Software mit physikalischen
Datenträgern und ggf. mit Handbüchern können nicht zurückgenommen werden.
Kostenlose Demo-Versionen von Software wird auf dieser WebSite zum Download
angeboten.
Verpackungen werden
bei freier Rücklieferung wieder zurückgenommen. Eine Gutschrift für
zurückgenommene Verpackungen kann nicht erfolgen.
§ 7
Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche
jeder Art sind sowohl gegen den Lieferer als auch gegen dessen Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 8 Geheimhaltung
Die dem Lieferer im
Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen gelten nur im Falle
einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung als vertraulich. Zugleich weisen
wir jedoch auch darauf hin, dass die uns anvertrauten Adress-
und Bankdaten nur zu internen und Vertriebszwecken gespeichert werden, da wir
mit Software handeln, nicht aber mit Adressen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Bei Streitigkeiten
bemüht sich der Lieferer um eine partnerschaftliche Einigung. Ist eine gütliche
Einigung nicht möglich, sind für die Austragung aller Streitigkeiten die
ordentlichen Gerichte zuständig.
Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und
BestellerIn gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für
alle Leistungen ist der Sitz des Lieferers.
Soweit gesetzlich
zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das
Amtsgericht Bergisch Gladbach bzw. das Landgericht Köln,
und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess.
Sollten eine oder
mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon
die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck
soweit wie möglich verwirklicht.
Die Überschriften
dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung,
insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
sharkypro
Frank Lentzen
Kleestraße 53
47443 Moers